Leistungen
Hilfe im Trauerfall
Wenn ein geliebter Mensch verstorben ist, sind Hinterbliebene oft emotional überfordert. Gleichzeitig müssen zahlreiche organisatorische und formale Aufgaben bewältigt werden. In dieser schweren Zeit begleiten wir Sie mit Ruhe, Menschlichkeit und fachlicher Kompetenz.
Im Trauerfall können Sie sich zu jeder Zeit auf unsere einfühlsame Begleitung verlassen.
Wir kümmern uns um alles, was jetzt wichtig ist.
Die letzte Ruhestätte mit Bedacht auswählen
Wenn ein Angehöriger zu Grabe getragen wird, stellt sich zunächst die Frage, ob eine Beisetzung im Sarg oder eine Kremation mit anschließender Urnenbeisetzung gewünscht wird. Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene im Sarg auf dem Friedhof beigesetzt. Bei der Feuerbestattung erfolgt zunächst die Einäscherung im Sarg. Die Urne mit der Totenasche kann danach in einem bestehenden Grab, in einem Rasengrab, in einer Urnenwand, auf See oder in einem Bestattungswald beigesetzt werden.
Bei der Wahl der Bestattungsart und der Grabstätte spielt auch eine Rolle, wie oft das Grab besucht werden soll und ob eine individuelle Gestaltung und regelmäßige Pflege der Ruhestätte gewünscht ist.
Bestattungsarten
Bestattung auf dem Friedhof
Die meisten Friedhöfe in unserer Region ermöglichen sowohl die Erdbestattung im Sarg als auch die Urnenbeisetzung. Beides ist als Wahlgrab oder Reihengrab möglich. Ein Wahlgrab wird von den Angehörigen selbst ausgesucht, während Reihengräber durch die Friedhofsverwaltung zugewiesen werden. Wahlgräber verfügen häufig über mehrere Grabstellen und ihre Nutzungszeit kann nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden. Dadurch eignen sie sich besonders als Familiengrabstätten. Reihengräber werden nach Ablauf der Ruhezeit eingeebnet. Viele Friedhöfe bieten zudem Rasengräber an, die wie Reihengräber vergeben werden. Sie sind pflegefrei, dürfen dafür jedoch nicht individuell gestaltet werden. Darüber hinaus gibt es auf einigen Friedhöfen gärtnerisch betreute Anlagen.


Baumbestattung
Auf vielen größeren Friedhöfen und insbesondere in ausgewiesenen Ruhewäldern besteht die Möglichkeit einer Baumbestattung, auch Waldbestattung genannt. Voraussetzung hierfür ist eine Einäscherung. Die Urne wird an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Diese Form der Beisetzung steht für Naturverbundenheit und bietet gleichzeitig einen festen Ort des Gedenkens, da der Baum in der Regel mit einer kleinen Namenstafel versehen werden kann. Je nach Angebot kann ein Familien- oder Gemeinschaftsbaum gewählt werden. Grabschmuck ist nicht gestattet.
Im Trauerfall können Sie sich zu jeder Zeit auf unsere einfühlsame Begleitung verlassen.
Wir kümmern uns um alles, was jetzt wichtig ist.
Seebestattung
Für Menschen, die an der Küste gelebt haben oder sich dem Meer verbunden fühlen, besteht die Möglichkeit einer Seebestattung. Auch hierfür ist eine Kremierung erforderlich. Die Beisetzung erfolgt in ausgewiesenen Gebieten der Nordsee, Ostsee oder auf einem der Weltmeere durch speziell geschultes Personal einer Reederei. Auf Wunsch kann eine kleine Trauergesellschaft an der Zeremonie teilnehmen. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den Koordinaten des Beisetzungsortes und können später an Gedenkfahrten teilnehmen.


Alternative Bestattungsformen
Gerne informieren wir Sie persönlich über weitere Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhof Ihrer Wahl sowie über alternative Beisetzungsformen außerhalb klassischer Friedhöfe. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie ausführlichere Beratung wünschen.
Neue Bestattungsarten
Für alle neuen Bestattungsformen gilt:
Es ist zwingend notwendig, dass Sie Ihre Bestattungswünsche bereits zu Lebzeiten schriftlich festhalten. Nur mit einer sogenannten „Totenfürsorgeverfügung“ sind die „neuen“ Bestattungsformen möglich.
In dieser Verfügung wird eine Person genannt, die für Umsetzung ihres Wunsches verantwortlich ist.
Gerne können Sie das Formular selbst ausfüllen – im Rahmen Ihrer individuellen Bestattungsvorsorge hilft Ihnen Bestattungen Elig natürlich gerne weiter. Selbstverständlich können wir Ihre Vollmacht bei uns verwahren.
Verstreuung der Asche auf einem privaten Grundstück
Die Verstreuung der Asche kann auf einem Grundstück außerhalb des Friedhofs erfolgen, solange Sie selbst der Eigentümer des Grundstücks sind oder der jeweilige Eigentümer seine schriftliche Einwilligung dazu gibt. Zu den Grundstücken zählen zum Beispiel der eigene Garten, ein Feld oder ein Wald.


Flussbestattung
Die Asche wird von einem Schiff in einer wasserlöslichen Urne in Mosel, Saar, Rhein und Lahn (im Gebiet von Rheinland-Pfalz) abgelassen. Die „Beisetzung“ der Flussurne darf nur von einem Bestatter durchgeführt werden. Auf dem Schiff kann natürlich eine individuelle Trauerfeier stattfinden.
Urne zu Hause aufbewahren
Die Urne mit der Asche darf zur Aufbewahrung an Sie ausgehändigt werden. So können Sie ihre lieben Angehörigen bei sich zu Hause behalten. Einziger Vorbehalt: Beachten Sie bitte, dass die Urne eines Verstorbenen nicht „vererbt“ werden kann. Also wird die Asche doch irgendwann ihren Weg zu einer Grabstätte oder Streuwiese finden. So kann etwa verfügt werden, dass die Asche später auf einem privaten Grundstück verstreut werden soll – vielleicht zusammen mit Ihrer eigenen Asche?


Teilung der Asche
Die Asche darf zur Aufbewahrung in einer Urne oder für Erinnerungsstücke (z.B. Diamanten) geteilt werden. Nur ein Bestatter hat das Recht, diese Teilung durchzuführen. Verbleibt nach der Teilung ein Rest der Asche, so muss diese auf einem privatem Grundstück verstreut oder auf einem Friedhof beigesetzt werden.
Bestattungsvorsorge nach Ihren Vorstellungen
Sich zu Lebzeiten mit der eigenen Bestattung zu beschäftigen, wirkt auf viele Menschen zunächst ungewohnt, doch es gibt gute Gründe dafür. Für viele ist es eine große emotionale Entlastung zu wissen, dass der eigene Abschied geregelt ist. Zugleich müssen Angehörige im Trauerfall weniger Entscheidungen treffen und können sicher sein, dass alles nach Ihren Vorstellungen gestaltet wird.
Wie detailliert Sie Ihre Wünsche festhalten möchten, bleibt ganz Ihnen überlassen. Sie können jeden Aspekt selbst bestimmen und schriftlich festlegen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Vorgaben später verlässlich umgesetzt werden. Gerne beraten wir Sie ausführlich und erläutern Ihnen auch, wie Sie Ihre Bestattungsvorsorge über ein zweckgebundenes Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung finanziell absichern können.
Wenn Sie Interesse an einer persönlichen Beratung zur Bestattungsvorsorge haben, sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Gesprächstermin.

